ALR-Connect GmbH
Eisenbacher Weg 16, 36367 Wartenberg
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E-Mail: info@alr-connect.com
Internet: www.alr-connect.com
Aktualisierung der Homepage: 09/2025
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(c) Copyright ALR-Connect GmbH , D-Wartenberg/Hessen
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Referenznummern (Ref.) / Maschinennummern / Maschinenhersteller und sonstige Bezeichnungen auf der Homepage, Onlineshop, Preislisten oder auch auf den Produkten selbst dienen nur und ausschließlich zur besseren Orientierung und für die Zuordnung der Produkte.
ALR-Connect GmbH steht in keiner geschäftlichen Verbindung oder Beziehung zu dem angegebenen Maschinenhersteller. Bei den angebotenen Produkten handelt es sich um keine Original (OEM) Produkte vom Maschinenhersteller, sondern um Nachbauprodukte oder Alternativprodukte.
Diese Produkte können von freigegebenen oder qualitativ vergleichbaren Herstellern produziert sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens & Allgemeines
1.1
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Herstellung von Ersatz-und Verschleißteilen für Laserschneidmaschinen.
1.2
Die zu einem Angebot der ALR-Connect GmbH gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts-und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Onlineshop Zugangsdaten und anderen Unterlagen behält sich die ALR-Connect GmbH Eigentums-und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.3
Die Angebote der ALR-Connect GmbH sind freibleibend. Bestellungen sind für die ALR-Connect GmbH
nur verbindlich, soweit sie seitens der ALR-Connect GmbH bestätigt werden oder die ALR-Connect GmbH der Bestellung
durch Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn die
ALR-Connect GmbH diese schriftlich bestätigt.
1.4
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.5
Für alle mit der ALR-Connect GmbH abzuschließenden, abgeschlossenen, erstmaligen, laufenden und
künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die ALR-Connect GmbH
erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers nicht an.
Abweichende Geschäftbedingungen des Bestellers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn die ALR-Connect GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Erteilung des Auftrags wird die
ausschließliche Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen der ALR-Connect GmbH durch
den Besteller anerkannt.
II. Lieferung
2.1
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ALR-Connect GmbH maßgebend,
im Falle eines Angebots der ALR-Connect GmbH mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme
des Angebots, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ALR-Connect GmbH
2.2
Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht
der ALR-Connect GmbH.
2.3
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist, ist Lieferverzug erst nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist gegeben.
III. Preise und Zahlung
3.1
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung,
jedoch ausschließlich Verpackung, zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2
Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der ALR-Connect GmbH
sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
3.3
Rechnungen sind ohne Abzug zum Rechnungsdatum fällig. Der Abzug von Skonto ,oder Zahlungsziel
Erweiterungen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches der ALR-Connect GmbH wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers
gefährdet, so kann die ALR-Connect GmbH die weitere Ausführung von Lieferungen bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarungen
eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3.5
Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit die ALR-Connect GmbH
nicht einen höheren Schaden nachweist.
3.6
Die ALR-Connect GmbH ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages
die Lieferungen zu erbringen.
3.7
Testprodukte werden seitens der ALR-Connect GmbH grundsätzlich mit dem Hinweis
" Zahlung nach Gutbefund " ausgeliefert. Der Gutbefund tritt in Kraft nach Zustimmung des Bestellers
oder durch sichtbaren oder nachweisbaren Beweis der Funktion der Ware. Als Testphase sind
14 Tage vorgegeben. Der  ALR-Connect GmbH ist nach Ablauf der 14 Tage eine Information seitens des Bestellers
zu übersenden.
Erfolgt keine Information des Bestellers, gilt die Ware als gutbefunden und ist vom
Besteller zu bezahlen.
Wird die Ware als "nicht " gut befunden, ist der Besteller verpflichtet, die Ware unverzüglich an die  ALR-Connect GmbH zurückzusenden. Wird die Rücksendung der Ware verweigert, so ist die ALR-Connect GmbH berechtigt,
die Ware in Rechnung zu stellen.
3.8
Nur umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller
zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung.
IV. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Besteller ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich
erfolgen. Bei Stornierungen ist die ALR-Connect GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von bis zu 20 %
des Nettoauftragwertes zu erheben.
V. Höhere Gewalt
Fälle höhere Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer
ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen
der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus
ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen so sind beide Vertragspartner berechtigt,
hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige und weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
VI. Rücktrittsrecht der ALR-Connect GmbH
Die ALR-Connect GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vertragsdurchführung
aus Gründen abzulehnen, die für die ALR-Connect GmbH eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Ausführung urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche,
presserechtliche, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt würden.
Trifft die ALR-Connect GmbH an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden,
so sind von dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers die Kosten in Abzug zu bringen, die bei der
ALR-Connect GmbH bereits entstanden sind. Weitergehede Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Sind des weiteren in einem solchen Fall seitens des Bestellers noch keine Zahlungen erfolgt,
so kann die ALR-Connect GmbH den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
VII. Versand
7.1
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Bestellers.
7.2
Die ALR-Connect GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und
Interessen des Bestellers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu
Lasten des Bestellers.
7.3
Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt der Versand durch folgendes Unternehmen:..(...UPS ,Kurier, Spedition....).
VIII. Lieferzeit
8.1
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
8.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des Willens der ALR-Connect GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände
bei Unterlieferen eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der ALR-Connect GmbH nicht zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse wird in wichtigen Fällen die ALR-Service e.K. dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
8.3
Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung ,die infolge eigenen Verschuldens der ALR-Connect GmbH
entstanden ist ,Schaden erwächst, so ist er unter Anschluss weiterer Ansprüche berechtigt,
eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche 0,5 % im Ganzen aber
höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig
oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögerd, so werden ihm, beginnened einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk
der ALR-Connect GmbH mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
Die ALR-Connect GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen
Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern.
8.4
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers vorraus.
8.5
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,
soweit sie nicht von der ALR-Connect GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und
ausgewiesen ( Fixtermin) worden sind.
IX.  Gefahrübergang und Entgegennahme
9.1
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über,
und zwar dann auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die ALR-Connect GmbH noch andere
Leistungen (z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung ) übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die ALR-Connect GmbH 
gegen Diebstahl, Bruch, Transportfeuer, Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
9.2
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die ALR-Connect GmbH verpflichtet,
auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
9.3
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom
Besteller entgegenzunehmen.
9.4
Teillieferungen sind zulässig.
X. Eigentumsvorbehalt
10.1
Bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen der ALR-Connect GmbH aus der Geschäftsverbindung
mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren das Eigentum der ALR-Connect GmbH
10.2
Der Eigentumsvorbehalt wird erweitert und erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung der Ware der ALR-Connect GmbH  entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert,
wobei die ALR-Connect GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die ALR-Connect GmbH
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeitenen Waren.
10.3
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung
übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
dritte Hand hat er die ALR-Connect GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
10.4
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ALR-Connect GmbH
zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes
durch die ALR-Connect GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertag.
XI. Gewährleistung und Schadenersatz
11.1
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der von der ALR-Connect GmbH
verkauften Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben seitens der
ALR-Connect GmbH erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch  nicht von
Prüfungen und Versuchen.
11.2
Der Besteller hat die gelieferte Ware (soweit zumutbar auch durch Probeverarbeitung
bzw. Probeeinbau ) auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich
zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
11.3
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen nach
Erhalt der Ware (bei verborgenen Mängen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
6 Monate nach Erhalt der Ware ) schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
Die Leistungsverpflichtung der ALR-Connect GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf
Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit
dem ausdrücklichen Einverständnis der ALR-Connect GmbH zurückgesandt werden.
11.4
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen
entstanden sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung
fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund,
chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse.
11.5
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Insbesonder haftet die ALR-Connect GmbH nicht für falschen oder fehlerhaften Einbau oder
Umgang hinsichtlich der gelieferten Waren. Weiter haftet die ALR-Connect GmbH nicht
für Folgeschäden an der Maschine oder durch Maschinenausfall. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ALR-Connect GmbH
(außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und
leitender Angestellter ) nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Der Haftungsausschluss gilt ferner auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich
zugesichert sind, wenn die Zielsicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
11.6
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung der ALR-Connect GmbH zur Leistung von Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadensstiftenden
Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit die ALR-Connect GmbH nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der ALR-Connect GmbH ist
Gerichtsstand Gießen, wobei die ALR-Connect GmbH jedoch berechtigt ist, Ansprüche gegen den Besteller
auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.
12.2
Für sämtliche mit der ALR-Connect GmbH geschlossenen Verträge gilt deutsches Recht. Im Falle einer Bestellung gilt dies als angenommen.
XIII. Sonstiges
13.1
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform.
13.2
Sollten einzelne Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen voll wirksam.
Stand 08/2025